Aufstellung von Sanierungsfahrplänen für kreiseigene Liegenschaften

Sanierungsfahrpläne bewerten und priorisieren den Sanierungsbedarf der einzelnen Liegenschaften des Landkreises. Sie zeigen auf, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung realisierbar sind und zu welchen Kosten sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt werden können. Anhand verschiedener Indikatoren (wie Beispielsweise Energieeinsparpotenzial und Kosteneffizienz) werden die Liegenschaften priorisiert und je nach Sanierungsbedarf früher oder später saniert. Die baulichen Maßnahmen der Landkreisverwaltung wurden in der Vergangenheit anhand von Prioritätenlisten sortiert und anschließend umgesetzt. Seit dem Haushaltsjahr 2022 werden energetische Maßnahmen noch höher priorisiert, damit diese zukünftig früher umgesetzt werden.

Ziel der Maßnahme

Sanierungsfahrpläne sollen aufgestellt werden, um sämtliche Kreisliegenschaften energetisch zu sanieren.

Status: In Umsetzung

Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement

Kommunale Gebäude und Anlagen
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