Landkreisweiter Ausbau der Dachflächen-PV-Anlagen
Die Pflicht zur Errichtung von Dachflächen-PV-Anlagen bei Neubauten und bei Dachsanierungen wird durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg abgedeckt. Zusätzlich sollen alle geeigneten kommunalen Gebäude sowie alle bestehenden privaten Dachflächen von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Landkreis mit PV-Anlagen nachgerüstet werden. Die PV-Zielmarke für die landkreiseigenen Liegenschaften liegt bei 1 kW / 10m² Gebäudefläche im Rahmen der klimaneutralen Verwaltung. Dachflächenbesitzer sollen durch die Energieagentur beraten werden. Diese Maßnahme entspricht der ersten Säule der Solaroffensive des Landkreises.
Ziel der Maßnahme
Ausbau von Photovoltaikanlagen.
Status: In Umsetzung
Zuständigkeit: Energieagentur / Einwohnerinnen und Einwohner / Unternehmen / Kommunen / Amt Hochbau und Gebäudemanagement
