Landkreisweiter Ausbau der Dachflächen-PV-Anlagen

Der Ausbau der Dachflächenphotovoltaik stagniert seit dem Jahr 2015. Um den Ausbau weiter voranzutreiben, sollen sämtliche Dachflächen des Landkreises mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die Pflicht zur Errichtung von Dachflächen-PV-Anlagen bei Neubauten und bei Dachsanierungen wird mittlerweile durch das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg abgedeckt. Zusätzlich sollen alle geeigneten kommunalen Gebäude sowie alle bestehenden privaten Dachflächen von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Landkreis mit PV-Anlagen nachgerüstet werden. Die PV-Zielmarke für die landkreiseigenen Liegenschaften liegt bei 1 kW / 10m² Gebäudefläche im Rahmen der klimaneutralen Verwaltung. Dachflächenbesitzer sollen durch die Energieagentur beraten werden. Diese Maßnahme entspricht der ersten Säule der Solaroffensive des Landkreises.

Ziel der Maßnahme

Landkreisweit sollen sämtliche Dachflächen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden.

Status: In Umsetzung

Zuständigkeit: Energieagentur / Einwohnerinnen und Einwohner / Unternehmen / Kommunen / Amt Hochbau und Gebäudemanagement

Entwicklungsplanung und Raumordnung
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