Energiemanagement und -controlling von Landkreisliegenschaften

Das Energiecontrolling bildet die Grundlage für eine zuverlässige Analyse der Verbrauchswerte der Liegenschaften. Es ermöglicht die Erstellung von Verbrauchskennzahlen, die zur Bewertung des energetischen Zustands der einzelnen Gebäude herangezogen werden. Die gewonnenen Daten werden für das Monitoring genutzt und können als Grundlage für Investitions- und/oder Sanierungsentscheidungen verwendet werden. Mithilfe eines Energiemanagementsystems – in Form eines Smart Meter oder Smart Grid – kann der Verbrauch aller kommunalen Gebäude regelmäßig überwacht und ausgewertet werden. Die Verbräuche, Kennzahlen und Kosten sollen jährlich in einem Energiebericht und -nutzungsplan zusammengestellt und veröffentlicht werden. Somit kann der Ist-Zustand des Wärme- und Stromverbrauchs der Gebäude nachvollzogen werden. Zusätzlich werden Energieeinspar- und Energieeffizienzpotenziale aufgezeigt.

Ziel der Maßnahme

Die Einführung eines Energiemanagements und -controllings für die Landkreisliegenschaften soll nach dem KSG BW und eea erfolgen.

Status: In Umsetzung

Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement

Kommunale Gebäude und Anlagen
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