Mobilitätsrichtlinie des Landkreises

Um unnötige Treibhausgasemissionen im Rahmen von Dienstfahrten zu vermeiden, soll eine Mobilitätsrichtlinie erstellt werden. Im Rahmen dieser Dienstanweisung werden die Rahmenbedingungen zur Nutzung des landkreiseigenen Fuhrparks für Dienstfahrten festgelegt: Vermeidbare Fahrten des motorisierten Individualverkehrs sollen somit zukünftig mit einer Nutzung des ÖPNV oder eines Dienstfahrrads substituiert werden. Zusätzlich soll bei Nutzung eines Dienstwagens eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h eingehalten werden, um Treibhausgasemissionen zu mindern und gleichzeitig der Vorbildwirkung gegenüber den Mitbürgern gerecht zu werden.

Ziel der Maßnahme

Es soll eine Mobilitätsrichtlinie für die Belegschaft des Landkreises erstellt werden.

Status: In Planung

Zuständigkeit: Amt für Personal und Innovation

Nachhaltige Mobilität
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