Erklärung zur
Barrierefreiheit

Das Landratsamt Konstanz ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Stand der Umsetzung

Das Landratsamt Konstanz bemüht sich, die Vorgaben zu erfüllen und verpflichtet sich, kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten. Unser Ziel ist, die Informationen auf www.zukunftsregion-kn.de soweit als möglich barrierefrei und auch für Menschen mit (Seh-)Beeinträchtigungen leicht zugänglich zu gestalten.

Dieser Onlineauftritt des Landkreises Konstanz entspricht derzeit weitgehend den Standards einer barrierefreien Website.

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe
  • Es werden gut lesbare, serifenlose Schriften verwendet
  • Für Überschriften, Flließtexte, Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
  • Für Auflistungen werden Listen-Elemente verwendet
  • Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache. Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind. Nicht geläufige Abkürzungen werden erklärt.
  • Bilder haben einen beschreibenden Alternativtext.
  • Die Navigation ist klar und auf dem gesamten Internetauftritt einheitlich
  • Die Seiten enthalten Absprungmarken für eine Bedienung ohne Maus
  • Externe Links und PDF-Links erhalten einen Linktitel.
  • Wir achten auf webgrechte Sprache
  • PDF-Dokumente sind durch Screenreader weitestgehend lesbar; wir verzichten auf gescannte Dokumente
  • Unser Website ist responsive, d.h. sie wird auf unterschiedlichen Endgeräten optimal dargestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

In der Erklärung zur Barrierefreiheit können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren. Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert.

  • Diese Erklärung wurde am 01.07.2023 erstellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Ihnen fällt auf, dass etwas nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist?
Dann teilen Sie uns dies gerne mit an Zukunftsregion@LRAKN.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.

Durchsetzungsverfahren

Falls das Landratsamt Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 279 3360
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.