Parkraumbewirtschaftungskonzept für Kreisliegenschaften
Der motorisierte Individualverkehr ist ein wichtiger Faktor mit Blick auf die Reduzierung der landkreisweiten Treibhausgasemissionen. Um den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Mitarbeitenden Anreize zu setzen, verstärkt den ÖPNV und weitere Mobilitätsalternativen zu nutzen, soll das Parkraumbewirtschaftungskonzept angepasst werden. Das Ziel des angepassten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes ist, die Nutzung des Pkw weniger attraktiv zu gestalten.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Verwaltung im Dezember 2020 vom Kreistag beauftragt, ein Konzept für die Parkraumbewirtschaftung für sämtliche Liegenschaften des Landkreises auszuarbeiten, welches dem Verwaltungs- und Finanzausschuss sowie dem Kreistag im Juli 2021 vorgelegt wurde. Der Kreistag hat daraufhin die Absetzung des Tagesordnungspunktes beschlossen, da zunächst nochmals mit den Kommunen die Themen „Kontrolle durch die städtischen Vollzugsdienste“ und „Ausweichparken“ besprochen werden sollte. Seitens der Kommunen wurde daraufhin mitgeteilt, dass kein Interesse an der Einführung besteht, bzw. dass diese mit Blick auf Ausweichparken, Mehraufwand, Beschwerdemanagement und Handlungsdruck in Wohngebieten als rücksichtslos empfunden wird. Ebenfalls wurde die Einführung durch den Personalrat und die Schulleitungen abgelehnt. Das Thema Parkraumbewirtschaftungskonzept soll zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen werden.
Ziel der Maßnahme
Zugunsten des Klimaschutzes soll ein Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Kreisliegenschaften entwickelt werden.
Status: In Planung
Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement