Umstellung sämtlicher Heizanlagen auf erneuerbare Energien

Die Umstellung fossiler Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der kreiseigenen Liegenschaften lassen sich die fossilen Heizungsanlagen umrüsten oder unmittelbar durch den Einsatz von regenerativen Heizsystemen austauschen.

Beispiele für regenerative Heizsysteme sind:

  • solarthermische Heizungen,
  • Wärmepumpen,
  • Holzpellets, Holzschnitzel, Holz,
  • BHKW,
  • Wohnraumlüftungen.

Ziel der Maßnahme

Sämtliche Heizanlagen der kommunalen Gebäude sollen auf 100 % erneuerbare Energien umgestellt werden.

Status: Nicht begonnen

Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement

Kommunale Gebäude und Anlagen
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