Richtlinien und Bewertungskriterien
Richtlinien für die Vergabe des Klimaschutzpreises Landkreis Konstanz
1. Zielsetzung
Zur Würdigung besonderer Dienste im Landkreis Konstanz werden ab dem Jahr 2022 jährlich innovative Projekte und zukunftsorientierte Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes gefördert. Der Klimaschutzpreis wird für Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung im Gebiet des Landkreises Konstanz beitragen sowie für vorbildliche Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele des Landkreises Konstanz.
Ziel ist es, Unternehmen, Einzelpersonen, Vereine oder Ähnliche anzuregen, den Landkreis mit eigenen Ideen und Projekten klimabewusster zu gestalten, um einen Impuls für den Klimaschutz sowie klimafreundliches Handeln vor Ort zu setzen. Es soll über neue Wege zum Klimaschutz nachgedacht und das Bewusstsein für die Belange des Klimaschutzes in der Region geschärft werden.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Bewerben können sich alle
- Einzel-/ Privatpersonen, Initiativen
- Unternehmen
- Vereine, Verbände, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisation (NROs / NGOs)
- Kinder- / Jugendgruppen, (Hoch-) Schulen und Kindergärten, Bildungseinrichtungen
- Organisationen oder sonstigen privaten und öffentlichen Einrichtungen
- Kommunen,
die im Landkreis Konstanz engagiert Klimaschutzprojekte umgesetzt und ihren Wohnsitz im Landkreis Konstanz haben.
Die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Gegenstand
Grundsätzlich können sowohl technische Maßnahmen (zum Beispiel innovative energetische Sanierung von Gebäuden, innovative energieeffiziente Produktion, Nutzung von erneuerbarer Energie) als auch energiesparende Verhaltensweisen (zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, klimaschonendes Mobilitätsverhalten, Aufklärungsarbeit) als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Preiswürdig sind alle vorbildlichen und innovativen Maßnahmen und Projekte zur Energieeinsparung, Verringerung der CO2-Emissionen, Erhöhung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Verminderung von Umweltbeeinträchtigung und Maßnahmen für klimafreundliche Verhaltensänderung aus folgenden Bereichen:
- Erneuerbare Energien
- Energieeffizienz
- Mobilität
- Bewusstseinsbildung
- Beschaffungswesen
- Natur- und Artenschutz, Biodiversität
- Wärme/Kühlung
- Verhalten (Suffizienz, Effizienz)
- Bildung und Multiplikation.
4. Bewerbungsverfahren
Bewerbungen können über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden, welchem eine Projektbeschreibung, -skizze, technische und physikalische Daten, Energiebilanzen, Messergebnisse und eventuell Bewerbungsfotos beizufügen sind. Bewerbungen können ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntgabe der Ausschreibung auf der Homepage des Landkreises Konstanz bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
5. Preise und Verleihung
Der Klimaschutzpreis wird jährlich in Form eines Jury-Preises vergeben. Es gibt drei Kategorien, in denen Bewerbungen eingereicht werden können:
Kategorie 1: Privatpersonen/Haushalte
Kategorie 2: Kindergärten/Schulen/Organisationen/Vereine/Initiativen/Kinder- und Jugendgruppen
Kategorie 3: Unternehmen, Betriebe/Kommunen/öffentliche Einrichtungen (ohne Preisgeld)
Der Preis der Kategorie 1 und Kategorie 2 ist mit einem Preisgeld von je 5.000 EUR dotiert.
Preistragende der Kategorie 3 erhalten einen Anerkennungspreis ohne Preisgeld. Das Preisgeld kann bei Bedarf aufgeteilt werden. Die Jury kann von der Vergabe des Preisgeldes absehen, wenn keine preiswürdigen Bewerbungen vorliegen.
Einem Preistragenden soll innerhalb von 10 Jahren für die gleiche Leistung nur einmal ein Preis verliehen werden.
6. Vergabeverfahren
Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury bewertet und die Gewinnerinnen und Gewinner des Klimaschutzpreises für jede Kategorie im Rahmen einer Kreistagssitzung durch den Landrat ausgezeichnet. Alle Bewerberinnen und Bewerber räumen dem Landkreis das Recht ein, die eingereichten Leistungen im Vorfeld der Öffentlichkeit vorzustellen und darüber zu berichten.
Die Vergabe-Jury setzt sich zusammen aus:
- der Dezernatsleitung für öffentliche Ordnung und Klimaschutz / der Leitung des Amtes für Klimaschutz und Kreisentwicklung
- je einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen
- dem Klimaschutzmanagement des Landkreises
- bei Bedarf externen Fachleuten.
Bewertungskriterien
Als Bewertungskriterien sind unter anderem vorgesehen:
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