Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen für den Klimaschutzpreis des Landkreises Konstanz
- Der Klimaschutzpreis des Landkreises Konstanz wird für Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung im Gebiet des Landkreises Konstanz beitragen sowie für vorbildliche Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzziele des Landkreises Konstanz.
- Bewerben können sich Einzel- / Privatpersonen, Initiativen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, Nichtregierungsorganisation (NROs / NGOs), Kinder- / Jugendgruppen, (Hoch-) Schulen und Kindergärten, Bildungseinrichtungen, Organisationen oder sonstige private und öffentliche Einrichtungen sowie Kommunen, die im Landkreis Konstanz engagiert Klimaschutzprojekte umgesetzt und ihren Wohnsitz im Landkreis Konstanz haben.
- Als Wettbewerbsbeitrag können sowohl technische Maßnahmen als auch energiesparende Verhaltensweisen eingereicht werden. Preiswürdig sind alle vorbildlichen und innovativen Maßnahmen und Projekte zur Energieeinsparung, Verringerung der CO2-Emissionen, Erhöhung der Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Verminderung von Umweltbeeinträchtigung und Maßnahmen für klimafreundliche Verhaltensänderung (siehe auch weitere Informationen der Richtlinien zum Klimaschutzpreis Landkreis Konstanz).
- Nur bereits abgeschlossene (Teil-) Projekte aus dem Landkreis Konstanz können berücksichtigt werden (Abschluss im Kalenderjahr vor der jeweils aktuellen Preisausschreibung oder bis spätestens zum 30. Juni des geltenden Ausschreibungsjahres).
- Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Mit der Anmeldung bestätigt die Bewerberin / der Bewerber, die / der alleinige vertretungsberechtigte Urheberin / Urheber zu sein. Andernfalls ist die schriftliche Zustimmung der / des vertretungsberechtigten Urheberin / Urhebers beizufügen.
- Die Bewerbungen können nach Ausschreibungsbeginn – ausgewiesen durch das Landratsamt Konstanz – bis spätestens zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres eingereicht werden (Eingangsfrist).
- Das Landratsamt Konstanz behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern und zu sichten.
- Das Landratsamt Konstanz hat das Recht, die Bewerbungsinhalte mit allen eingereichten und weiteren notwendigen Unterlagen (Fotos, Pläne) zu Dokumentations- und Veröffentlichungszwecken zu nutzen und honorarfrei zu veröffentlichen.
- Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber stimmt mit ihrer / seiner Teilnahme am Wettbewerb zu, dass das Landratsamt Konstanz den Namen und die Projekttitel zu Veröffentlichungszwecken nutzen darf.
- Sämtliche eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbs nicht zurückgegeben.
- Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber mit den Datenschutzbedingungen des Landkreises Konstanz einverstanden. Mehr Informationen zum Datenschutz
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