Mobilitätsrichtlinie des Landkreises
Um unnötige Treibhausgasemissionen im Rahmen von Dienstfahrten zu vermeiden, soll eine Mobilitätsrichtlinie erstellt werden. Im Rahmen dieser Dienstanweisung werden die Rahmenbedingungen zur Nutzung des landkreiseigenen Fuhrparks für Dienstfahrten festgelegt: Vermeidbare Fahrten des motorisierten Individualverkehrs sollen somit zukünftig mit einer Nutzung des ÖPNV oder eines Dienstfahrrads substituiert werden.
Ziel der Maßnahme
Es soll eine Mobilitätsrichtlinie für die Belegschaft des Landkreises erstellt werden.
Status: In Umsetzung
Zuständigkeit: Amt für Personal und Innovation
Nachhaltige Mobilität