Einführung eines CO2-Kompensationsmodells für unvermeidbare Dienstfahrten
Um den Ausstoß von Treibhausgasen durch die Verbrennung fossiler Kraftstoffe im Rahmen unvermeidbarer Dienstfahrten der Landkreisverwaltung auszugleichen, soll ein CO2-Kompensationsmodell eingeführt werden. Hierzu soll ein eigener CO2-Fonds aufgelegt werden oder alternativ ein Ausgleich über Dienstleister erfolgen.
Ziel der Maßnahme
Für unvermeidbare Dienstfahrten soll ein CO2-Kompensationsmodell eingeführt werden.
Status: Nicht begonnen
Zuständigkeit: Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung