Einführung eines CO2-Kompensationsmodells für unvermeidbare Dienstfahrten

Um den Ausstoß von Treibhausgasen durch die Verbrennung fossiler Kraftstoffe im Rahmen unvermeidbarer Dienstfahrten der Landkreisverwaltung auszugleichen, soll ein CO2-Kompensationsmodell eingeführt werden. Hierzu soll ein eigener CO2-Fonds aufgelegt werden oder alternativ ein Ausgleich über Dienstleister erfolgen.

Ziel der Maßnahme

Für unvermeidbare Dienstfahrten soll ein CO2-Kompensationsmodell eingeführt werden.

Status: Nicht begonnen

Zuständigkeit: Amt für Klimaschutz und Kreisentwicklung

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