Umsetzung der Sanierungsfahrpläne für kreiseigene Liegenschaften

Sanierungsfahrpläne bewerten und priorisieren den Sanierungsbedarf der einzelnen Liegenschaften des Landkreises. Sie zeigen auf, welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung realisierbar sind und zu welchen Kosten sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums umgesetzt werden können. Anhand verschiedener Indikatoren (wie Beispielsweise Energieeinsparpotenzial und Kosteneffizienz) werden die Liegenschaften priorisiert. Die aufzustellenden Sanierungsfahrpläne sollen schnellstmöglich umgesetzt werden, um sämtliche Kreisliegenschaften energetisch zu sanieren.

Ziel der Maßnahme

Die aufzustellenden Sanierungsfahrpläne sollen umgesetzt werden, um sämtliche Kreisliegenschaften schnellstmöglich energetisch zu sanieren.

Status: Nicht begonnen

Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement

Kommunale Gebäude und Anlagen
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