Entwicklung einer nachhaltigen Gebäuderichtlinie für sämtliche Neubauten und Sanierungen

Eine nachhaltige Gebäuderichtlinie soll unterstützend hinsichtlich einer Reduzierung des Energiebedarfs von Neubauten und Sanierungsobjekten dienen und somit den zukünftigen landkreisweiten Ausstoß an CO2-Emissionen verringern. Für Kommunen, Privatpersonen und Unternehmen soll die nachhaltige Gebäuderichtlinie als beratende Grundlage dienen. Durch eine regelmäßige Anpassung der Gebäuderichtlinie hinsichtlich Gesetzesänderungen und weiteren Richtlinien müssen Grundsatzfragen nicht mehr für jeden Einzelfall diskutiert werden. Für Ausnahmefälle sollen entsprechende Sonderregelungen geschaffen werden.

Ziel der Maßnahme

Für sämtliche Neubauten und Sanierungen im Landkreis soll eine nachhaltige Gebäuderichtlinie entwickelt werden.

Status: Nicht begonnen

Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement / Kommunen / Einwohnerinnen und Einwohner / Unternehmen

Kommunale Gebäude und Anlagen
Kommunale Gebäude und Anlagen