Vorrang für Holzbauweise bei öffentlichen Bauvorhaben

Bauvorhaben öffentlicher Gebäude sollen – falls möglich – zukünftig in Holzbauweise unter Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz ausgeführt werden. Falls eine Errichtung in reiner Holzbauweise aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht möglich ist, soll eine Holzhybridbauweise zum Einsatz kommen. Im Vergleich zu Massivbauten mit Mauerwerk und Beton weisen Holzbauten in ihrer Ökobilanz zwischen 30 Prozent und 50 Prozent weniger Treibhausgasemissionen auf. Zudem dient ein Gebäude in Holzbauweise als Kohlenstoffspeicher, da es langfristig CO2 bindet.

Ziel der Maßnahme

Für öffentlichen Bauvorhaben soll vorrangig die Holzbauweise genutzt werden.

Status: Nicht begonnen

Zuständigkeit: Amt für Hochbau und Gebäudemanagement

Kommunale Gebäude und Anlagen
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